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Ja. § 126a BGB stellt die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift gleich. KFZ-Kaufverträge brauchen keine notarielle Form, daher ist die QES voll einsetzbar.
QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) basiert auf einem Zertifikat und einer Identitätsprüfung. Nur sie ist der Handunterschrift gleichgestellt. Einfache E-Signaturen (z. B. ein Bild der Unterschrift) erfüllen die Schriftform nicht.
Ja. EU-weit über die eIDAS-Verordnung (910/2014, Art. 25 Abs. 3) automatisch anerkannt. Die Schweiz hat eine eigene gleichwertige Regelung (ZertES/DSG).
eIDAS 2.0 ist seit 2024 in Kraft und verpflichtet alle 27 EU-Staaten, bis Ende 2026 eine zertifizierte digitale Brieftasche (EUDI Wallet) bereitzustellen. Damit wird die QES direkt vom Smartphone möglich.
Die QES sichert das Dokument kryptografisch. Jede nachträgliche Änderung am Vertrag wird zuverlässig erkannt. Im Gegensatz dazu ist Papier physisch manipulierbar, eine Echtheitsprüfung aufwändig.
Alle Einwilligungen werden revisionssicher protokolliert (DSGVO Art. 13/14). Der EU Data Act (in Kraft seit September 2025) ergänzt zusätzliche Transparenzpflichten für vernetzte Fahrzeuge.
Deutlich schneller als auf Papier. Volkswagen Financial Services hat in einer Studie die Anzahl der Kunden-Unterschriften von 14 auf 1 reduziert. Daten werden automatisch aus dem Fahrzeugschein in den Vertrag übernommen — ohne Abtipp-Fehler.
Nein. Der Vertrag kann von jedem Gerät aus signiert werden — auch nach Ladenschluss, im Außendienst oder vollständig remote. Besonders im Flottengeschäft ein Vorteil.